Asylrecht und Ablauf des Asylverfahrens
Asylrecht ist ein von der Verfassung geschütztes Recht und die Prüfung hat nach gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Als das zuständige Bundesamt gehört die Prüfung von Asylanträgen zu den wichtigsten Aufgaben, bei der eine Vielzahl von Verfahrensschritten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zuständigkeiten einzuhalten ist. Seine Mitarbeitenden müssen bewerten, ob einer Asylantragstellenden in ihrem Herkunftsland Verfolgungsmaßnahmen drohen, die ihr Leben oder ihre Freiheit bedrohen. Hier informieren wir über einzelne Aspekte des Asylverfahrens wie der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Antragstellenden, der Entscheidungsfindung, der Verfahrensoptimierung aber auch den europäischen Kontext.
Von der Asylantragstellung bis zum Ausgang des Asylverfahrens sind verschiedene Etappen zu durchlaufen.
Hier werden die einzelnen Schritte erläutert:
- Ankunft und Registrierung der Asylsuchenden
- Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY)
- Zuständige Aufnahmeeinrichtung
- Persönliche Antragstellung von Asylbewerber
- Prüfung des Dublin-Verfahrens
- Persönliche Anhörung der Asylbewerber
- Entscheidung des Bundesamtes
- Rechtsmittel gegen die Entscheidung
- Ausgang des Asylverfahrens
Bei den Asylverfahren brauchen Asylsuchende einen fachkundigen Rechtsanwalt. Seine Kompetenz spielt bei den Asylverfahren oder Gerichtsverfahren eine entscheidende Rolle und die Nachfrage nach solchen Anwälten ist groß.
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